© KRAL GmbH
TATLICILAR
SEBAHAT
OSMANLI BAHARATLARI
AGB
1.
Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Geschäftsbeziehungen kommen erst zu Stande, wenn der Käufer sich mit einem Gewerbeschein oder dem
Handeisregisterauszug als Gewerbetreibender / Kaufmann ausweist.
Mit der Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.
Für alle Abschlüsse wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers als wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Ist der Käufer
nach Vertragsabschluss außerstande, seine Leistung rechtzeitig zu erfüllen, behalten wir uns vor die Lieferung zu
verweigern oder eine ausreichende und werthaltige Sicherheitsleistung zu verlangen.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch uns
nach Eingang ausgeführt werden, hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung. Mit der
Unterschrift des Kunden auf dem Liefer-/ Rechnungsbeleg, der ordnungsgemäß gelieferten Ware, ist das Geschäft /
Vertrag rechtskräftig. Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
3.
Lieferung und Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Von uns nicht zu vertretende
Lieferverzögerungen (z.B. höhere Gewalt etc.), berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der eingetretenen
Verzögerung hinauszuschieben oder vom Geschäft / Vertrag zurückzutreten.
4.
Mängel und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Empfang auf Menge und Mängel zu überprüfen.
Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen und auf der Empfangsquittung zu vermerken, Beweise für
vermeintliche Mängel zu sichern und dem Verkäufer die Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Weiterhin ist es
seine Aufgabe bei der Warenannahme die Temperatur von kühlbedürftigen Lebensmitteln zu kontrollieren und die
Kühlkette einzuhalten. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung wird keine Haftung
übernommen. Diese Schäden hat der Käufer selbst zu tragen. Bei amtlichen Probeentnahmen ist er verpflichtet uns
unverzüglich zu informieren und uns die versiegelte Gegenprobe zu überlassen.
5.
Zahlung
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort netto Kasse zu bezahlen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel
akzeptiert. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann +auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zahlung hat sofort rein netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug sind bankübliche Zinsen ab Rechnungsdatum an uns zu zahlen. Bei einem nachgewiesenen
höheren Verzugsschaden sind wir zur Geltendmachung berechtigt. Ebenso gehen alle mit dem Einzug unserer
Forderungen verbundenen Kosten zu Lasten des Verursachers. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens
behalten wir uns vor. Wird bei Zahlungsverzug des Käufers ein Inkassobüro/Rechtsanwalt mit dem
Forderungseinzug beauftragt, so hat er die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des
Erfolgshonorars zu tragen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
schriftliche Erklärung von uns anerkannt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRAL Gesellschaft für Import- und Export sowie Handel mit Lebensmitteln aller Art mbH
Bei Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten ist die Lieferung umsatzsteuerfrei, sofern der Käufer seine Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer benennt. Andernfalls wird die gesetzliche Umsatzsteuer erechnet.
Unsere Forderungen sind kreditversichert. Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass wir negative
Geschäftserfahrungen an den Versicherer melden müssen.
Hat der Kunde drei oder mehr Zahlungsversprechen nicht gehalten, mit falschen Angaben zu seiner
Zahlungsfähigkeit uns immer wieder hingehalten und ist er mindestens dreimal gemahnt worden, so verzichtet
er im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen auf die Einrede der Verjährung, ebenso bei Zinsrückständen auf
titulierte Forderungen gern. § 197 BGB.
6.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des
Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur
Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu
sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu
benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen können
Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt wird.
7.
Beladung
Die Beladung Ihrer Ware, Sicherstellung Ihrer Ladung, sowie das Entladen Ihres Fahrzeuges und das um Parken
durch unsere Mitarbeiter beruht auf Ihre Verantwortung. Wir haften nicht für entstandene Schäden. Ist die
Ladungssicherung im Fahrzeug nicht gegeben, behalten wir uns vor, die Ladung nicht durchzuführen.
8.
Gerichtsstand
Gerichtsstand in allen Rechtsangelegenheiten, auch international-, ist unser Geschäftssitz in Gelsenkirchen.
Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- und sonstigen Verfahren, sowie für Maßnahmen, die der Sicherstellung
dienen.
9.
Sonstiges
Änderungen oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Abreden bedürfen
der Schriftform.